Fichier:Johanna Schaffgotsch liest Die Woche closeUp.jpg

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Resumé

Beschreiwung
English: Detail of a photograph in the german boulevard magazine Die Woche showing Duchess Joahnan Schaffgotsch with the magazine Die Woche in her hand.
Deutsch: Gräfin Johanna Schaffgotsch hält in dieser Ausgabe der Zeitschrift Die Woche Nr. 40 vom 4. Oktober 1902 eine Ausgabe der Zeitschrift Die Woche in der Hand. Detail aus einem größeren Foto.
Datum etwa 1900
date QS:P,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quell Die Woche Nr. 40, Berlin 4. Oktober 1902
Auteur Fotograf unbekannt und längst verstorben
Autorisatioun
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Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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aktuell15:50, 30. Abr. 2011Miniaturbild fir d'Versioun vum 15:50, 30. Abr. 20113.725 × 3.725 (4,03 MB)Maximilian Schönherr|Description ={{en|1=Detail of a photograph in the german boulevard magazine Die Woche showing Dutches Joahnan Schaffgotsch with the magazine Die Woche in her hand.}} {{de|1=Gräfin Johanna Schaffgotsch hält in dieser Ausga

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